Jugendschutz
Wann brauche ich eine Einverständniserklärung?Jungendliche unter 18 Jahren benötigen unter Umständen um unser Festival zu besuchen eine Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten. Wann dies der Fall ist, kannst du der folgenden Tabelle entnehmen.
Alter | Uhrzeit | Bemerkung |
bis 15 | unbegrenzt | in Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder mit dem Muttizettel und einem Erziehungsbeauftragten |
ab 16 | bis 24 Uhr | mit Einverständniserklärung |
ab 16 | ungebrenzt | mit Einverständniserklärung und Erziehungsbeauftragten |
ab 18 | unbegrenzt | ohne Einschränkungen |
- Lade die Einverständiserklärung hier herunter herunter.
Drucke die Einverständniserklärung 2 mal aus und fülle alle Felder aus. Eine Kopie ist für dich, eine weitere für uns. - Die ausgefüllte Einverständiserklärung vom einem Erziehungsberechtigten unterschreiben lassen und eine Ausweiskopie des Erziehungsberechtigten aufkleben. Einverständiserklärung ohne Ausweiskopie sind nicht zulässig!
- Zusammen mit dem Erziehungsbeauftragten zur Einlasskontrolle gehen und eine Erziehungsbeauftragung abgeben, die zweite Kopie behälst du bei dir – Ausweise nicht vergessen!
Sie als Eltern haben generell eine Aufsichtspflicht zu erfüllen. Sie übertragen mit der Einverständniserklärung Ihre Pflichten an eine andere Person, die Ihrer Meinung nach folgende Kriterien erfüllt:
- Sie wissen, dass die/der Erziehungsbeauftragte über 18 Jahre alt ist und kennen die Person im Idealfall persönlich
- Der Erziehungsbeauftragte hat genug Verantwortungsbewusstsein und die erzieherische Fähigkeit, Ihr Kind zu betreuen und gerade im Umgang mit Alkohol und co. Grenzen aufzuzeigen
- Der Erziehungsbeauftragte bringt Ihr Kind von der Veranstaltung sicher wieder nach Hause
©2015 | all rights reserved | realblack7